Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)

Mengenermittlung für sämtliche Gewerke, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und Versendung der Unterlagen als Ausschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe an eine oder mehrere Firmen.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe wird zunächst eine Mengen- bzw. Massenermittlung, geliedert nach Gewerken (Erdarbeiten, Betonarbeiten, Mauerarbeiten etc.), vorgenommen und eine Leistungsbeschreibung für die einzelnen Teilleistungen erarbeitet. Anschließend werden eine oder mehrere Baufirmen angeschrieben und aufgefordert, auf Grundlage des erstellten Leistungsverzeichnisses ein Preisangebot abzugeben.

 

Im Leistungsverzeichnis werden die einzelnen Positionen mithilfe von (Standard-)Ausschreibungstexten so detailliert wie möglich beschrieben, damit jeder Bieter eine konkrete Kalkulationsgrundlage erhält und eine spätere Vergleichbarkeit der eingegangenen Angebote gewährleistet werden kann.

 

Oftmals werden auch Alternativpositionen (andere Ausführungsvariante einer Position) ausgeschrieben, die dem Bauherren die Möglichkeit geben, sich auf Grundlage des Preises noch zwischen verschiedenen Varianten zu entscheiden.


Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die auf die Ausschreibung eingegangenen Angebote werden inhaltlich, fachlich und rechnerisch geprüft.

Es wird ein Preisspiegel erstellt, auf dessen Grundlage sich der Bauherr für einen Auftragnehmer entscheidet.

 

Nach Ablauf einer gesetzten Frist werden die eingegangenen Angebote geöffnet und durch uns inhaltlich, fachlich und rechnerisch geprüft. Wir erstellen einen Preisspiegel zum Vergleich der Angebote, auf dessen Grundlage der Bauherr den Auftrag, ggf. nach einem abschließenden Vergabegespräch mit der ausgewählten Firma, an diese vergeben kann.

 

Bei privaten Bauvorhaben muss dies nicht zwingend der günstigste Anbieter sein - Kompetenz, Zuverlässigkeit und Referenzen spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine wichtige Rolle. Im Gegensatz dazu gilt im Öffentlichen Vergaberecht die VOB/A, wonach die Leistung an den günstigsten Bieter vergeben wird, sofern nicht zwingende Gründe dem entgegenstehen.

 

Da Angebotseinholungen, die nicht auf einer Leistungsbeschreibung basieren, oft zu sehr unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Angeboten führen, ist selbst bei kleineren Bauvorhaben eine Ausschreibung der Leistungen empfehlenswert.

 

Rechtlich sind Sie als Bauherr Auftraggeber. Im Bereich nichtöffentlicher Bauvorhaben ist zu empfehlen, Bauverträge (Werkverträge) mit Baufirmen und Handwerkern auf Basis der VOB/B und VOB/C  abzuschließen und ggf. durch besondere Vertragsbedingungen dem privaten Bauvorhaben anzupassen.